5. April 1933

Sämtliche Juden im öffentlichen Dienst werden beurlaubt. Nach Erlass des "Reichsgesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April werden sie mit Ausnahme der Kriegsteilnehmer 1914 - 1918 entlassen. Betroffen sind auch Kommunisten und Sozialdemokraten.

Zuletzt aktualisiert am 2008-11-14 09:59:49