Albert-Schneller-Weg 8

Bild: © 2014, Clemens Kieser, LDA

Schnellerburg

Albert-Schneller-Weg 8, Grünwettersbach

Ausweisungstext der amtlichen Denkmalliste

Wohnhaus mit Atelier und Garten des Kunstmalers Albert Schneller, zweigeschossiger Massivbau mit Walmdach in Hanglage auf einem Sockelgeschoss, großer Balkon mit Balustrade und Skulpturen, Treppenturm, mehrere Wandgemälde des Künstlers Albert Schneller (1892-1970) an der Fassade (1952, i), bauzeitlich durchgehend erhaltene Ausstattung, umfangreicher Gemälde- und Grafikbestand (Werkverzeichnis vorhanden), Gebäude nach einem Entwurf des Künstlers von 1928, eingereicht und gebaut durch den Architekten Remsbecher, 1935 (1960-63 errichteter Galeriebau nicht Teil des Kulturdenkmals).

Ergänzende Informationen des Stadtarchivs

Die Villa das Malers Albert Schneller (1892-1970) erhebt sich weithin sichtbar an einem Hang oberhalb des alten Ortskerns. Lage und Baugestalt mit einem Turm führten offensichtlich zur Namengebung "Schnellerburg". Schneller war ein bekannter Grünwettersbacher Kunstmaler, der von 1913 bis 1915 die Kunstgewerbeschule und von 1919 bis 1925 die Kunstakademie in Karlsruhe besucht hatte. Seit 1925 wohnte er in Grünwettersbach. Wegen seiner expressionistischen Malerei wurden Schnellers Bilder in der Zeit des Nationalsozialismus nicht gezeigt. Nach dem Zweiten Weltkrieg fand er zu einem neuen Landschaftsstil und zu einer gegenstandslosen und modernen Figurenmalerei. Sein nach eigenen Entwürfen 1935 erbautes Wohn- und Atelierhaus knüpft an die Tradition der repräsentativen Villen der "Künstlerfürsten" der Belle Epoque an. Es steht mit seinen Kubaturen und der malerischen Gesamtkomposition noch ganz im Zeichen der Reformarchitektur vor dem Ersten Weltkrieg. Gut sichtbar ist das große, figurenreiche Wandgemälde am Treppenturm, weitere Fassadenmalereien zieren den Hauseingang und eigene Skulpturen die Balustrade der Dachterrasse eines Anbaus. Das Gebäude ist ein eindrucksvolles Beispiel eines Künstlerwohnhauses und hat darüber hinaus stadtgeschichtliche Bedeutung (LDA).

Denkmal nach § 2 (Kulturdenkmal) Denkmalschutzgesetz

Baujahr: 1935