Bild: © 2019, Landesamt für Denkmalpflege
Wohnhaus einer Hofanlage, eingeschossiges und giebelständiges Fachwerkhaus mit traufseitiger Erschließung, um 1800.
Denkmal nach § 2 (Kulturdenkmal) Denkmalschutzgesetz
Baujahr: 1800
Bild: Landesamt für Denkmalpflege, 2019