Doppelmietswohnhaus, viergeschossiger traufständiger Putzbau im Stil der neuen Sachlichkeit, zwei mehrgeschossige Erker zur Straßenseite, Loggienbalkons auf der Hofseite, sehr vollständige historische Ausstattung, zugehörige Hofgebäude, 1930.
Denkmal nach § 2 (Kulturdenkmal) Denkmalschutzgesetz
Baujahr: 1930