Bild: © 2013, PBe
Friedrichstr. 33 - 49 (vor), Grötzingen
Straßenstützmauer, teilt die Friedrichstraße zwischen den Hausnummern 33 und 49 in einen höher und tiefer gelegenen Abschnitt, unverputzte Sandsteinquaderwand mit Treppendurchlass, auf der Mauerkrone Sandsteinpfosten mit einsetzbaren Holzquerstangen, bezeichnet 1896.
Denkmal nach § 2 (Kulturdenkmal) Denkmalschutzgesetz
Baujahr: 1896
Bild: PBe, 2013