Ausweisungstext der amtlichen Denkmalliste
Doppelwohnhaus, fünfgeschossige großbürgerliche Gebäude mit repräsentativen Zierformen der Neorenaissance, die Gebäude wurden um 1870 im Auftrag des Bauherrn Kommerzienrat Eduard Nowack (1820-1893) für seine beiden Töchter errichtet, nicht zugehörige niedrigere Hofgebäude
Denkmal nach § 2 (Kulturdenkmal) Denkmalschutzgesetz
Baujahr: 1820