Bild: © 2013, PBe
Mietwohnhaus, 1887 von Johann Brannath für Gebr. Freiburger, Glaser und Schreinermeister, Denkmalschutz beschränkt sich nur auf die Straßenfassade des Gebäudes als Teil einer Sache, zu diesem gehören ferner Eingangstor, Balkon mit Gitter und die Dachgauben.
Denkmal nach § 2 (Kulturdenkmal) Denkmalschutzgesetz
Baujahr: 1887
Bild: PBe, 2013
Eingangstor Bild: PBe, 2013