Moltkestr. 31a

Bild: © 2013, PBe

Stationsgebäude der Rheinbahn

Moltkestr. 31a, Weststadt

Ausweisungstext der amtlichen Denkmalliste

Das Stationsgebäude der Rheinbahn ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz von Baden-Württemberg. An seiner Erhaltung besteht aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.

Es handelt sich um einen traufständigen Massivbau mit überstehendem, flach geneigten Satteldach mit charakteristischen Ziergespärren, der insgesamt die zeittypischen ästhetischen Gestaltungselemente des "Schweizerhausstils" zeigt. Im Obergeschoss befindet sich ein umlaufendes Sohlbankgesims, in den Giebeln - auch im Risalit - präsentieren sich große repräsentative Okuli, die Fenster im Erdgeschoss besitzen Stichbogenfenster mit mächtig hervortretenden gemauerten Stürzen.

Das zweigeschossige, für die Bauaufgabe relativ aufwendig gestaltete Gebäude fungierte auch als Bahnhof der nahen Kadettenanstalt (heute Oberfinanzdirektion). Es befand sich am Endpunkt der Stichbahn, die im Bereich der heutigen Hildapromenade von der Maxaubahn bzw. der alten Mannheimer Bahn abzweigte. Auf Grund seiner Funktion besitzt dieses frühe Bahngebäude eine besondere stadt- und verkehrsgeschichtliche Bedeutung. Die Bahnlinie bzw. der Endbahnhof dienten vor allem auch zur Erschließung der Kadettenbadeanstalt, die in unmittelbarer Nähe lag, wobei hier bis 1918 planmäßige Militär-Personenzüge sogar direkt von Mannheim aus eingesetzt wurden.

Dieses Empfangsgebäude repräsentiert einen für die badische Staatsbahn um 1865 entwickelten Typenbau, wobei es sich heute um den einzigen erhaltenen Vertreter dieses Standardtyps im Regierungsbezirk Karlsruhe handelt, dem neben dem genannten wissenschaftlichen Wert damit ein besonderer Seltenheitswert zukommt. Hier ist eine kleinmaßstäbliche Weiterentwicklung eines Standardentwurfs zu erkennen, der gleichzeitig vor allem bei der Neustadt-Dürkheimer Bahn (z.B. Deidesheim) und der Strecke Winden-Karlsruhe der Pfälzischen Maximiliansbahn umgesetzt wurde (u.a. Kandel und alter Bahnhof in Wörth).

Denkmal nach § 2 (Kulturdenkmal) Denkmalschutzgesetz

 

Bild: PBe, 2013