Degenfeldstr. 3

Bild: © 2013, PBe

Degenfeldstr. 3, Oststadt

Ausweisungstext der amtlichen Denkmalliste

Mietwohnhaus, 1892 von Ludwig Reiß. Der Schlot ist zwar etwas verkürzt, er ist jedoch wesentliches Element des Kulturdenkmals. Im Zusammenhang mit den insgesamt sehr gut erhaltenen Teilen Mietshaus, Hof, Seitenflügel und Bäckereigebäude bildet er ein bau- und sozialgeschichtliches Zeugnis des Stadtausbaus im ausgehenden 19. Jahrhundert. Er bezeugt als Teil des Kulturdenkmals auf eindrückliche Weise die kleinbürgerliche Lebenswelt zur Kaiserzeit und dokumentiert damit anschaulich den städtebaulich wirksamen, kleinräumlichen Zusammenhang von Mietbauten mit Handwerksbetrieben. Letztere finanzierten - für diese soziale Schicht neuartig - zur Zeit der großen Expansion Karlsruhes ihre selbst genutzen Neubauprojekte durch intensive Vermietung.

Denkmal nach § 2 (Kulturdenkmal) Denkmalschutzgesetz

Baujahr: 1892

 

Bild: PBe, 2013