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Fürstliche Grabkapelle im Fasanengarten
Im Jahre 1889 wurde der Grundstein zur Grabkapelle gelegt. Dem Wunsch nach einer neogotischen Gestaltung des Neubaus folgten die Pläne des erzbischöflichen Bauinspektors Franz Baer aus Freiburg, der krankheitshalber von Hofbaudirektor Friedrich Hemberger und dessen Sohn Hermann abgelöst wurde. Nach acht Jahren Bauzeit konnte das Gebäude schließlich fertiggestellt werden, obwohl der Großherzog zunächst eine rasche Fertigstellung gewünscht hatte. Die Verzögerung liegt in den wechselhaften Vorstellungen des Bauherrn begründet und in der Tatsache, dass der Bau ohne abgeschlossene Gesamtplanung begonnen wurde. In ihrer Struktur zeigt die Kapelle deshalb eine gewisse bauliche Uneinheitlichkeit, die jedoch dem Gebäude in seinem landschaftlich reizvollen Rahmen einen durchaus gesuchten, mittelalterlich-romantischen Geist verleiht. Am 29. Juni 1896 wurde die Grabkapelle eingeweiht und in den Morgenstunden des folgenden Tages der Sarg des Prinzen Ludwig Wilhelm im Trauerzug aus der Stadtkirche hierher gebracht. Schließlich sollten die letzten vier Großherzöge und ihre Angehörigen in der Kapelle ihre letzte Ruhestätte finden, bedingt durch den Umstand, dass die vormals genutzte Fürstengruft in der Karlsruher Stadtkirche im Zweiten Weltkrieg zerstört wurde. Die Särge der großherzoglichen Familie wurden deshalb hierher überführt, auch um weitere Beschädigungen und Plünderungen zu verhindern. Als letztes Mitglied des Zähringerhauses wurde 1952 die Großherzogin Hilda beigesetzt. Entgegen ihrer sakralen Bauform ist die Grabkapelle im Hardtwald nicht Kirche, sondern Denkmal des Zähringergeschlechts. Die Wahl mittelalterlicher Stilformen will an die Altehrwürdigkeit des Fürstenhauses gemahnen und suchte im Gedenken an die Ahnen "die Abgeschiedenheit des Waldfriedens". Durch die demokratischen Bewegungen des 19. Jahrhunderts in ihrer politischen Bedeutung zurückgedrängt, suchte nicht nur die badische Monarchie zunehmend den Rückzug ins Private. Text: Annegret Kalvelage, Landesdenkmalamt
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Stadt Karlsruhe 2002