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Karlsruhe: Natur- und Umweltschutz

Teilnahmebedingungen
Fotoaktion "Meine Grüne Stadt"

Teilnahme

An der Fotoaktion der Initiative „Meine Grüne Stadt Karlsruhe“ kann jeder Bürger und Bürgerin der Stadt Karlsruhe teilnehmen. Jeder Teilnehmer darf ein Bild einreichen. Die Bilder müssen einen eindeutigen Bezug zur Aussschreibung „Hier ist mein Grün“ aufweisen. Die Fotos werden über ein Online-Formular im Zeitraum vom 5.9. 2016 bis 4.11.2016 hochgeladen.

Urheberrechte und Drittrecht

Jeder Teilnehmer versichert mit dem Upload seines Beitrags und seines vollständig ausgefüllten Teilnahmeformulars, dass er alleiniger Urheber des Bildes ist, dass er über die daran bestehenden Nutzungsrechte frei verfügen kann und dass das eingereichte Bild frei von Rechten Dritter ist. Der Teilnehmer steht dafür ein, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zur Veröffentlichung und Verwertung der Bilder in nachweisbarer Form erteilt haben. Der Teilnehmer haftet für sämtliche Schäden, die dadurch entstehen, dass die erforderliche Einwilligung dritter Personen nicht erteilt ist.

Nutzungsrechte

Alle eingereichten Fotos dürfen von den Veranstaltern für die Initiative „Meine Grüne Stadt“ und seine publizistische Auswertung mit Nennung des Namens des jeweiligen Bild-Autors genutzt werden. Die Veranstalter haben insbesondere das Recht, die Bilder auszustellen, und sie zum Zwecke der publizistischen Auswertung in Zeitungen, Zeitschriften und anderen Publikationen zu veröffentlichen und im Internet zu präsentieren. Für die Nutzungen der Bilder im Rahmen der Initiative „Meine Grüne Stadt“ und seiner publizistischen Auswertung können die Teilnehmer kein Nutzungshonorar beanspruchen. Die Bilder dürfen für Folgeaktionen der Stadt Karlsruhe über die genannte Art und Weise hinaus, insbesondere für Werbung, die Ausschreibung in Printmedien und im Onlinebereich sowie für Plakate genutzt werden. Anderweitige Verwendungen erfolgen nur in Einvernahme mit den jeweiligen Einsendern.

Haftung

Die Veranstalter haften bei Beschädigung, Zerstörung oder Untergang der eingesandten Bilderdaten nur für vorsätzliches Handeln und Unterlassen. Unikate oder Originale dürfen nicht eingereicht werden. Die eingesendeten Bilddaten werden den Veranstaltern dauerhaft überlassen. Sie werden nicht zurück gesendet; ein Rückforderungsanspruch besteht nicht.