Jede Bürgerin und jeder Bürger ist berechtigt, sich mit einer Beschwerde über Werbemaßnahmen von Unternehmen an den Deutschen Werberat zu wenden. Anonyme Beschwerden werden nicht behandelt.
Der Name des Beschwerdeführenden wird vertraulich behandelt. Ist der Beschwerdeführende hingegen eine Organisation, Institution oder Behörde, kann sein Name den anderen Verfahrensbeteiligten genannt werden, sofern der Beschwerdeführende nicht ausdrücklich eine vertrauliche Behandlung verlangt. Das Verfahren vor dem Deutschen Werberat ist für den Beschwerdeführenden kostenfrei. Wichtig für einen schnellen und reibungslosen Ablauf der Beschwerde sind:
die genaue Darstellung/Beschreibung der Werbung
kurze Begründung der Beschwerde
die Benennung des kritisierten Werbemittels (Anzeige, Plakat, Spot etc.)
bei einer Anzeige: Beifügen der Anzeige im Original, als Papierkopie oder gescannt
bei einem Plakat: Beifügen des Plakatmotivs als Fotografie oder Fotodatei , bei einem TV-Spot: Angabe des ausstrahlenden Senders sowie Tag und Uhrzeit der Ausstrahlung
bei einer Onlinewerbung: möglichst Beifügung eines Screenshots