Kategorie: Politik

BESCHWERDEN ÜBER FRAUENFEINDLICHE MEDIEN - ANSPRECHSTELLEN DER FREIWILLIGEN SELBSTKONTROLLE

Beschwerden über diskriminierende kommerzielle Werbung


Jede Bürgerin und jeder Bürger ist berechtigt, sich mit einer Beschwerde über Werbemaßnahmen von Unternehmen an den Deutschen Werberat zu wenden. Anonyme Beschwerden werden nicht behandelt.

Der Name des Beschwerdeführenden wird vertraulich behandelt. Ist der Beschwerdeführende hingegen eine Organisation, Institution oder Behörde, kann sein Name den anderen Verfahrensbeteiligten genannt werden, sofern der Beschwerdeführende nicht ausdrücklich eine vertrauliche Behandlung verlangt. Das Verfahren vor dem Deutschen Werberat ist für den Beschwerdeführenden kostenfrei. Wichtig für einen schnellen und reibungslosen Ablauf der Beschwerde sind: