Aufgaben und Ziele
Die fachliche Beraterin aus dem Bereich Schule nimmt als Teil des Regierungspräsidiums in Abstimmung mit der Beauftragten für Chancengleichheit des Regierungspräsidiums deren Aufgaben und Rechte wahr, soweit Maßnahmen der Dienststelle ausschließlich den nachgeordneten Bereich der Schulen betreffen. Im Gegensatz zur Personalvertretung ist sie keine Interessenvertretung der Lehrkräfte, sondern achtet auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes des Landes Baden-Württemberg. Sie unterstützt und berät die Dienststellenleitung bei der Umsetzung dieses Gesetzes im Bereich der Schulen. Sie wird an allgemeinen personellen sowie sozialen und organisatorischen Maßnahmen des Regierungspräsidiums – soweit diese Auswirkungen auf die Situation der Lehrerinnen haben können – frühzeitig beteiligt und eingebunden. Ihre Zuständigkeit für die Belange der männlichen Lehrkräfte ist auf Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie beschränkt.