Kategorie: Beauftragte für Chancengleichheit, Frauen und Gleichstellung

GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE AN DEN BUNDESBEHÖRDEN

Aufgaben und Ziele

Stellvertretend für Institutionen des Bundes in der Region hier ein Beitrag vom Max Rubner-Institut:

Arbeitsgrundlage für die Gleichstellungsbeauftragte ist das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), das für alle Beschäftigten der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes gilt. Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, den Vollzug dieses Gesetzes sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Hinblick auf den Schutz vor Benachteiligungen wegen des Geschlechts und sexueller Belästigung in der Dienststelle zu fördern und zu überwachen. Wir wirken bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen der Dienststelle mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen. So fördern wir Frauen insbesondere in Arbeitsbereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, dies bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Ebenso fördern wir die Rahmenbedingungen, die eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen – gleichermaßen für Frauen und Männer. Dazu gehören beispielsweise flexible Arbeitszeitregelungen, Teilzeitmodelle oder die Etablierung von Telearbeitsplätzen.

Angebote

Unsere Angebote erstrecken sich nur auf das Max Rubner-Institut.

Sprechen Sie bei Bedarf die Gleichstellungsbeauftragte der jeweiligen Bundesbehörde an.


Haid-und-Neu-Straße 9, 76131 Karlsruhe

Doris Haase, Vertrauensfrau der Gleichstellungsbeauftragten am Max Rubner-Institut Karlsruhe