SCHWANGEREN- UND SCHWANGERSCHAFTSKONFLIKTBERATUNG PRO FAMILIA
Aufgaben und Ziele:
Schwangerenberatung und medizinische Beratung vor und nach der Geburt des Kindes. Ärztinnen informieren und beraten § bei Fragen zu Schwangerschaft und Geburt § über Möglichkeiten und Grenzen der Pränataldiagnostik § wenn die Fruchtwasseruntersuchung zu einem beunruhigendem Ergebnis geführt hat § zu genetischen Fragen
Sozialrechtliche Beratung in der Schwangerschaft: § Mutterschutzgesetz
Schwangerenvorsorge § Geburtsvorbereitung § Unterhalt § Elternzeit- und Bundeselterngeldgesetz
Angebote:
Psychosoziale Beratung, fortlaufende Beratungen in der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr des Kindes.
Familienhebammen: während der Schwangerschaft und bis Ende des ersten Lebensjahres des Kindes.
medizinische Beratung vor und nach Geburt eines Kindes
Rechtsansprüche und soziale Hilfen
Informationen über das Kindschaftsrecht
Schwangerschaftskonfliktberatung § 219 StGB, wir beraten Frauen und Paare im Schwangerschaftskonflikt und führen die für einen Schwangerschaftsabbruch erforderliche Beratung gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz durch, auf Wunsch anonym.