Kategorie: Gewalt gegen Frauen und Mädchen

ÜBEREGIONALE ANLAUF- UND BERATUNGSSTELLEN GEGEN MENSCHENHANDEL, SEXUELLE- UND ARBEITSAUSBEUTUNG

Aufgaben und Ziele:

Anlauf- und Beratungsstellen für ausländische Frauen, die durch Sextourismus, Menschenhandel oder Heiratsvermittlung nach Deutschland gekommen sind.Menschenhandel liegt vor, wenn Personen mittels Täuschung, Drohungen, Gewaltanwendung angeworben werden und zur Aufnahme und Fortsetzung von Dienstleitungen und Tätigkeiten gebracht oder gezwungen werden die ausbeuterisch oder sklavenähnlich sind. Wenn also ihre verbrieften Menschenrechte verletzt werden.

Der Zwang kann verschiedene Formen annehmen,Nötigung, Zwang und Täuschung. Er kann durch direkte physische Gewalt oder durch Androhung derselben, Erpressung, unrechtmäßiges Einbehalten von Dokumenten und verdientem Geld, Raub, Isolation und Betrug ausgeübt werden. Auch das Ausnutzen einer hilflosen Lage beispielsweise aufgrund des Aufenthaltes im Ausland, der Autoritätsmissbrauch und die Schuldknechtschaft sind Formen des Zwangs bei Menschenhandel und Ausbeutung. Eine Vermittlung von Schutzwohnungen ist durch einige Stellen möglich.