Aufgaben und Ziele
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ (Grundgesetz Artikel 3 Abs. 2). Die Verwirklichung des Verfassungsgebots ist auch eine kommunale Aufgabe. Die städtische Gleichstellungsbeauftragte und ihr Team wirken sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch in der Stadtgesellschaft auf Gleichstellung hin. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihr Team nehmen diese Aufgaben wahr, indem sie:
Karl-Friedrich-Straße 10
76133 Karlsruhe
0721 133-3062
0721 133-3069
gb@karlsruhe.de
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