Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat am 27. Juni 2023 eine Änderung der Bekanntmachungssatzung beschlossen, die zum 1. August 2023 in Kraft trat. Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage der Stadt Karlsruhe unter www.karlsruhe.de/bekanntmachungen. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung im Internet.
Der Wortlaut der Bekanntmachungen kann während der Sprechzeiten an der Pforte im Rathaus am Marktplatz, Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe kostenlos eingesehen werden. Dieser kann gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt und unter Angabe der Bezugsadresse zugesandt werden.
Soweit spezialgesetzliche Bestimmungen einer öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Karlsruhe im Internet entgegenstehen, erfolgt diese durch Einrücken in das Amtsblatt der Stadt Karlsruhe. Dies gilt auch, wenn spezialgesetzliche Bestimmungen eine zusätzliche Bereitstellung im Internet vorsehen. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Amtsblattes.
Bekanntmachungssatzung der Stadt Karlsruhe
Ausschreibungen Stadt Karlsruhe/Vergabebekanntmachungen
Bekanntmachungen vor April 2024