Datenbank der Kulturdenkmale

Denkmal nach Straße suchen

Bitte beachten Sie: Alle Auskünfte ohne Gewähr. Wenn Sie ein Gebäude hier nicht finden, lässt dies noch keine Rückschlüsse auf seine Eigenschaft als Kulturdenkmal zu. Bitte erkundigen Sie sich.

Denkmale im Stadtteil suchen

 


Informationen zum Denkmalschutz und zu dieser Datenbank

Die Datenbank beruht auf Daten des Informationssystems der Landesdenkmalpflege Baden-Württemberg im Stadtkreis Karlsruhe. Sie dient dazu, Eigentümer und Stadtplaner über die Kulturdenkmaleigenschaft von Objekten zu informieren, damit dies bei Maßnahmen und Planungen berücksichtigt werden kann. Über die Denkmaleigenschaft entscheidet das Landesamt für Denkmalpflege (im Regierungspräsidium Stuttgart).

Diese Datenbank enthält nicht die 'Bodendenkmale' (archäologische Funde) und die 'Naturdenkmale' des Naturschutzgesetzes.

Ergänzungen und Änderungen werden so rasch wie möglich in die Datenbank übernommen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte erteilt das Regierungspräsidium.

Im rechtlichen Sinn ist ein Kulturdenkmal eine Sache bzw. der Teil einer Sache, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen (z.B. besonders typische Architekturform oder technische Anlage), künstlerischen (z.B. mit Steinplastiken oder Fassadenmalerei besonders geschmückte Hausfassade) oder heimatgeschichtlichen (z.B. Stadtbefestigung oder typisches Zeugnis des örtlichen oder regionalen Hausbaus) Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Ob dies der Fall ist, stellt das Regierungspräsidium als Fachbehörde fest.

Das Denkmalschutzgesetz kennt zwei Kategorien von Kulturdenkmalen, nämlich die 'einfachen Kulturdenkmale' nach § 2 des Gesetzes und Kulturdenkmale von 'besonderer Bedeutung' nach § 12 des Gesetzes. Letztere genießen einen höheren Schutz, beispielsweise muß bei der Gestaltung der Umgebung auf das Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung Rücksicht genommen werden. In Einzelfällen ist die Rechtsgrundlage der Denkmaleigenschaft die Übergangsvorschrift des § 28 des Denkmalschutzgesetzes, wonach Objekte einer alten badische Denkmalliste als eingetragenes Kulturdenkmal gelten, obwohl eine formelle Eintragung in das Denkmalbuch noch nicht erfolgt ist. Sogenannte Prüffälle sind noch nicht qualifizierte Objekte. Eine detaillierte Prüfung soll aus Anlass konkreter Maßnahmen erfolgen.

Der Eigentümer hat im Rahmen des insbesondere wirtschaftlich Zumutbaren das Kulturdenkmal zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Aufwendungen zur Erhaltung eines Kulturdenkmals können steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus besteht in begrenztem Umfang die Möglichkeit der Erlangung von Zuschüssen des Landes aus Mitteln des Denkmalschutzes sowie aus Stiftungen.

Informationen

Denkmalschutz und Denkmalpflege. Informationen der Landesregierung
Denkmalschutzgesetz
Verwaltungsvorschrift zur Denkmalförderung

Weitere Auskünfte

Landesamt für Denkmalpflege
im Regierungspräsidium Stuttgart

Dienstsitz Karlsruhe
Moltkestraße 74
76133 Karlsruhe
0721 / 9 26-4801
0721 / 933-40225
Stadt Karlsruhe
Zentraler Juristischer Dienst

Stadtkonservator / Denkmalschutz
Karl-Friedrichstr. 10
76124 Karlsruhe
0721/133-3010