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Bürgerdienste

08212000 K100215 Karlsruhe 07.12.2012 15:42:38 513 99089034001000 Waffe, Waffen, Waffenerwerb, Waffenbesitz, Waffenbesitzkarte, Waffensachkunde, Sportschütze, Jäger, Waffenrecht, Polizeirecht

Waffen- und Sprengstoffwesen:
Waffenschein

Beschreibung

Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Besitztums, wird ein Waffenschein benötigt.

Hiervon sind ausschließlich Schreckschuss- und Gaswaffen mit "PTB-Zeichen" betroffen.

Dies gilt nicht für Luftdruck-, Federdruck- oder CO2-Waffen.

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art generell verboten.

Voraussetzungen
Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bedürfnis:

  • Die Zuverlässigkeit wird durch die zuständige Behörde überprüft.
  • Zum Nachweis der Sachkunde ist in der Regel eine Prüfung vor einer staatlich anerkannten Prüfungskommission erforderlich.
  • Ein Bedürfnis kann nur dann anerkannt werden, wenn der Antragsteller nachweislich wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist.


Zuständigkeit
Das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe ist zuständig für Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Karlsruhe haben.

polizeirecht@oa.karlsruhe.de

Dienststellen

Allgemeines Polizeirecht

Adresse
Kaiserallee 8
76124 Karlsruhe
Lageplan

Haltestelle
Mühlburger Tor oder Schillerstraße
Linien 1,2,3,S1,S2,S5,S11,

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung:
otv.karlsruhe.de
Telefon / Telefax / E-Mail
115 (Servicecenter Stadt- und Landkreis Karlsruhe)
0721 133 - 3386 (Bürgerdienste)

0721 133-3229 (Telefax)
E-Mail: polizeirecht@oa.karlsruhe.de
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