Bürgerdienste
Waffen- und Sprengstoffwesen:
Waffenschein
Beschreibung
Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Besitztums, wird ein Waffenschein benötigt.
Hiervon sind ausschließlich Schreckschuss- und Gaswaffen mit "PTB-Zeichen" betroffen.
Dies gilt nicht für Luftdruck-, Federdruck- oder CO2-Waffen.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art generell verboten.
Voraussetzungen
Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bedürfnis:
- Die Zuverlässigkeit wird durch die zuständige Behörde überprüft.
- Zum Nachweis der Sachkunde ist in der Regel eine Prüfung vor einer staatlich anerkannten Prüfungskommission erforderlich.
- Ein Bedürfnis kann nur dann anerkannt werden, wenn der Antragsteller nachweislich wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist.
Zuständigkeit
Das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe ist zuständig für Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Karlsruhe haben.
polizeirecht@oa.karlsruhe.deDienststellen
Allgemeines Polizeirecht
- Adresse
- Kaiserallee 8
76124 Karlsruhe
Lageplan - Haltestelle
- Mühlburger Tor oder Schillerstraße
Linien 1,2,3,S1,S2,S5,S11, - Öffnungszeiten
- Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung:
otv.karlsruhe.de - Telefon / Telefax / E-Mail
- 115 (Servicecenter Stadt- und Landkreis Karlsruhe)
0721 133 - 3386 (Bürgerdienste)
0721 133-3229 (Telefax)
E-Mail: polizeirecht@oa.karlsruhe.de
Eine Nachricht senden
